Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg – Bildung
und Vermittlung
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan nur noch AGB) gelten für alle von der Stiftung
Freilichtmuseum am Kiekeberg angebotenen Programmangebote. Hierzu zählen Führungsangebote für Gruppen
(Erwachsenengruppen, Schulklassengruppen, Lizenzgruppen, Kita-Gruppen und Kindergeburtstags-gruppen) und
Veranstaltungen für Einzelpersonen (Kurse).
2. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg nicht an.
3. Für sämtliche Veranstaltungen besteht eine Voranmeldepflicht. Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche
sind die Altersbeschränkungen zu beachten.
§ 2 Vertragsabschluss
1. Das Angebot zum Vertragsabschluss geht vom Kunden aus und kann schriftlich,
mündlich, per Fax, am Telefon sowie elektronisch per E-Mail oder über die Internetseite des Freilichtmuseums am Kiekeberg
erfolgen. Der Vertrag kommt durch Zusenden einer schriftlichen Buchungsbestätigung des Freilichtmuseums am Kiekeberg per
Post, E-Mail oder Fax an den Kunden zustande.
2. Die Teilnehmerzahl an den Veranstaltungen und Kursen kann beschränkt sein. Anmeldungen werden, unabhängig von der
Art der Buchung, in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird
dies dem Kunden umgehend mitgeteilt.
3. Für die Richtigkeit der im Online-Auftritt des Freilichtmuseums am Kiekeberg unter www.kiekeberg-museum.de
enthaltenen Veranstaltungsdaten wird keine Gewähr übernommen.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für das gebuchte Programmangebot muss nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Zahlungsaufforderung innerhalb
von 14 Tagen auf das Konto der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg werden. Die Zahlung ist erfolgt, sobald das
entsprechende Entgelt auf dem Konto der Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg gutgeschrieben ist. Kurse, Workshops und
Tagungen müssen vorab bezahlt werden. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Kurs deshalb nicht
zustande kommt, werden bereits gezahlte Entgelte zurückerstattet.
§ 4 Rücktritt des Kunden
1. Buchungen können bis zu einer Woche vor dem vereinbarten Termin kostenlos storniert werden.
2. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung beim Freilichtmuseum am Kiekeberg. Die Beweislast obliegt dem Kunden.
3. Sofern eine Stornierung nach Maßgabe der Punkte 1 und 2 erfolgt ist, wird der entsprechende Betrag, sofern die
Zahlung bereits erfolgt ist, zurückerstattet.
4. Bei einer Stornierung außerhalb der unter Punkt 1 angegebenen Frist werden fällig:
a) Bei einer Stornierung bis einschließlich am Vortag des vereinbarten Termins werden 50 % des Teilnahmeentgeltes fällig.
b) Bei Stornierung am Tag des vereinbarten Termins sowie bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn werden 100 % des
Teilnahmeentgeltes fällig. Bei Führungen beträgt die Wartezeit unserer Mitarbeiter max. 15 Minuten. Ein Anspruch auf
Durchführung der Führung nach Ablauf des vereinbarten Termins besteht nicht.
5. Sofern ein Gruppenentgelt vereinbart ist, bleibt es bei diesem Entgelt in voller
Höhe, auch wenn sich die Teilnehmerzahl reduziert.
§ 5 Rücktritt des Veranstalters
1. Das Freilichtmuseum am Kiekeberg ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger
Gründe, insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Veranstaltung aus
nicht vom Freilichtmuseum am Kiekeberg zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss.
2. Im Fall des Rücktritts des Veranstalters werden bereits gezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet.
Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu. Insbesondere berechtigen Verschiebungen der Termine von
Führungen und Veranstaltungen um bis zu 30 Minuten durch das Freilichtmuseum am Kiekeberg nicht zur Reduzierung des
Entgelts.
3. Das Freilichtmuseum ist berechtigt auch nach Beginn der Veranstaltung ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu
kündigen, wenn der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung ungeachtet von Ermahnungen durch das Museumspersonal
nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Im Falle einer solchen kurzfristigen Kündigung besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Teilnahmeentgelts.
§ 6 Haftung für Schäden
1. Die Teilnehmer sind aufgefordert die Hausordnung einzuhalten. Bei Gruppen sorgt die jeweilige Begleitperson für die
Einhaltung der Hausordnung.
2. Bei Angeboten für Kinder haben die Eltern, bei Schulgruppen das begleitende Lehrpersonal die Aufsichtspflicht.
Werden Kinder museumspädagogisch betreut, ohne dass dafür eine Elternbeteiligung erforderlich ist, übernehmen die
betreuenden Museumspädagogen nach schriftlicher Vereinbarung die Aufsichtspflicht.
3. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche
des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Stiftung Freilichtmuseum am Kiekeberg nur auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Die Einschränkungen der Abs. 3 und 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
1. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung des Kunden ist
unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Datenschutz
1. Das Freilichtmuseum am Kiekeberg bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der anwendbaren
Datenschutzbestimmungen. Der Kunde gestattet dem Freilichtmuseum am Kiekeberg, diese Daten an mit der Durchführung des
Vertrages beauftragte Dritte zu vermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
§ 9 Schlussklauseln
1. Diese AGB treten am 6.2.2025 in Kraft.
2. Ausschließlicher Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Freilichtmuseums am Kiekeberg.
3. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.